Einladung zur Landesversammlung der NAJU Sachsen 2025
Liebe NAJU-Mitglieder und Freunde,
hiermit laden wir dich zur Landesversammlung (LV) der NAJU Sachsen ein. Hier kannst du u.a. unseren Vorstand persönlich kennenlernen und erhältst Einblick in die Vereinsarbeit und unseren Haushaltsplan. Du hörst, was die NAJU in Sachsen in den vergangenen zwei Jahren vollbracht hat und was wir uns für 2025 vornehmen. Jedes Mitglied der NAJU Sachsen ist auf der LV stimm- und antragsberechtigt.
Wir begrüßen euch am Sonnabend, den 12. April 2025 ab 13:00 Uhr in der Geschäftsstelle des NABU Freiberg (Bernhard-Kellermann-Straße 20, 09599 Freiberg). Vor Ort ist natürlich für Getränke, Snacks und einen kleinen Mittagsimbiss gesorgt. Die Kosten hierfür trägt die NAJU Sachsen. Außerdem gibt es voraussichtlich die Möglichkeit, sich im Anschluss an die Landesversammlung im Rahmen eines Spieleabends entspannt auszutauschen.
Auf der LV wird unter anderem der Vorstand neu gewählt. Als Mitglied kannst du selbst kandidieren und deine Stimme bei der Wahl abgeben. Im Vorstand unterstützt du in verschiedensten Tätigkeitsfeldern: Organisation der Camps, Vernetzung mit den Ortsgruppen, Pflege der Internetseite, Unterstützung des Kassenwarts, Fundraising, Kommunikation mit dem Bundesverband, vorstandsinterne Organisation u.v.m. Magst auch du Teil des Vorstandes werden? Dann komm unbedingt vorbei!
Wir freuen uns über bekannte und neue Gesichter! Melde dich bitte per E-Mail an info@naju- sachsen.de unter Angabe deines Namens und deiner Gruppe an. Vergiss nicht, zur Landesversammlung deinen NABU-Mitgliedsausweis sowie ein Ausweisdokument mitzubringen, damit wir deine Stimmberechtigung prüfen können.
Viele Grüße,
Dein Vorstand der NAJU Sachsen
Vorschlag zur Tagesordnung
TOP 1 | Begrüßung und Formalia |
TOP 2 | Abstimmung über die Tagesordnung, Wahl der Versammlungsleitung und der Protokollführung |
TOP 3 | Bericht des Vorstandes 2023-2024 |
TOP 4 | Finanzbericht und Bericht der Kassenprüfer*innen 2021-2024 |
TOP 5 | Vorstellung des Haushaltsplanes 2025 |
TOP 6 | Entlastung des Vorstandes |
TOP 7 | Bericht des NABU Sachsen |
TOP 8 | Satzungsänderungen |
TOP 9 | Wahl des Vorstandes |
TOP 10 | Wahl der Bundesdeligierten 2026/2027 |
TOP 11 | Sonstiges |
Warmup
Alle NAJU Aktiven und Interessierte sind herzlich eingeladen, bereits ab 11:30 Uhr zum "Warmup" in die Kellermann-Straße zu kommen. Dort werden wir die Zeit bis zur Landesversammlung zum entspannten Austausch nutzen. Für einen Imbiss ist gesorgt. Bringt dazu gerne euer Lieblings-Pesto mit!
Satzungsänderungen
Paragraph und Absatz, Begründung | Aktuelle Version | Vorgeschlagene Änderung |
§3 Mitgliedschaft (3) neuer Absatz Begründung: Die Satzung regelt bisher nicht, unter welchen Umständen Mitglieder ausgeschlossen werden können. Die NAJU Sachsen sollte hier keine eigenen Prozesse entwickeln, da die NAJU Mitgliedschaft ohnehin an eine Mitgliedschaft im NABU gebunden ist. | keine | Mitglieder können nur gemäß den Regelungen der Satzung des NABU Sachsen aus der NAJU Sachsen ausgeschlossen werden. |
§5 Landesversammlung (3) Begründung: Der NABU hat in seiner Satzung seit einiger Zeit die Einladung über das Mitglieder- Magazin ermöglicht. Wir sollten diese Möglichkeit übernehmen. Wenn es für den NABU gut genug ist, ist es das auch für uns. Gleichzeitig ermöglicht uns die Flexibilisierung, zukünftige Änderungen in der NABU Satzung ohne Änderungen in unserer Satzung zu übernehmen. | Die Landesversammlung wird vom Vorstand einmal alle zwei Jahre einberufen. Die Einberufung hat schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens vier Wochen vor der Landesversammlung an die der NAJU Sachsen zuletzt bekannte Adresse der Mitglieder zu erfolgen. Satzungsänderungsanträge sind dieser Einberufung beizufügen. Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Landesversammlung beim Vorstand einzureichen. | Die Landesversammlung wird vom Vorstand einmal alle zwei Kalenderjahre regulär einberufen. Die Einberufung hat gemäß der Richtlinien der Satzung des NABU Sachsen zu erfolgen. Die vorgeschlagene Tagesordnung sowie im Vorfeld eingegangene Anträge sind auf der Webseite der NAJU Sachsen spätestens eine Woche vor der Landesversammlung zu veröffentlichen. |
§5 Landesversammlung (9) Begründung: Die Wahl von Kassenprüfer*innen war bisher noch nicht genauer geregelt. Die Jahres-bezogene Wahl geht zu häufig an der dynamischen Lebensrealität der Prüfer*innen vorbei. Die Möglichkeit der Nachnominierung soll dem Rechnung tragen | Die Wahl der beiden Kassenprüfer erfolgt für zwei Jahre. | Die Kasse der NAJU Sachsen muss wie folgt geprüft werden: a) Die Kasse muss für jedes Geschäftsjahr geprüft werden b) Die Kasse ist pro Geschäftsjahr durch mindestens zwei Personen zu prüfen. Diese dürfen zum Zeitpunkt der Prüfung kein Teil des Vorstandes sein und die Kasse für kein Geschäftsjahr prüfen, in dem sie selber Teil des Vorstandes der NAJU Sachsen waren. c) Kassenprüfer*innen sollen grundsätzlich durch die Landesversammlung gewählt werden. d) Kassenprüfer*innen können maximal bis zur nächsten Landesversammlung gewählt werden. Eine erneute Wahl ist jedoch möglich. e) Die Landesversammlung kann Prüfer*innen einzelnen Geschäftsjahren zuordnen. Tut sie dies nicht, beschließt der Vorstand, welche Prüfer*innen welche Jahre prüfen sollen. f) Sollten auf der Landesversammlung aufgrund fehlender Kandidierender keine Kassenprüfer*innen gewählt werden, oder gewählte Prüfer*innen aus anderen Gründen für eine Prüfung nicht mehr zur Verfügung stehen, ist der Vorstand berechtigt, selbstständig Prüfer*innen zu bestimmen. Die Landesversammlung ist davon in Kenntnis zu setzen. g) Wurden Kassenprüfer*innen vom Vorstand bestimmt, muss die Landesversammlung in die Auswahl der Prüfer*innen bestätigen. Tut sie dies nicht, muss die Kasse erneut geprüft werden. |
§5 Landesversammlung (11) neuer Absatz Begründung: Kandidatur in Abwesenheit war bisher zwar gelebte Praxis, bisher aber nicht näher in der Satzung geregelt. | keine | Personen, die für Wahlen auf der Landesversammlung kandidieren, müssen Mitglied der NAJU Sachsen sein. Ausgenommen davon sind nur die Kassenprüfer*innen. Die Kandidatur muss persönlich auf der Landesversammlung bekanntgegeben werden, oder dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Dieser muss die Landesversammlung über Kandidaturen in Abwesenheit informieren. |
§ 6 Vorstand (4) neuer Absatz Begründung: Die Satzung hat bisher nicht geregelt, wie zu verfahren ist, wenn nach einer Vorstands- Wahl nicht alle Ämter besetzt worden. | keine | Vorstandsämter können unbesetzt bleiben, wenn es keine Kandidierenden gibt oder diese nicht von der Landesversammlung gewählt werden. Allerdings muss im Vorstand mindestens eine Landesjugendsprecher*in vertreten sein. Ist dies nicht der Fall, ist durch den verbleibenden Vorstand oder den NABU Sachsen eine außerordentliche Landesversammlung einzuberufen, auf der ein neuer Vorstand gewählt wird. |
§ 8 Auflösung (1) Begründung: Sollte sich die NAJU auflösen, ist davon auszugehen, dass es keine Aktiven mehr gibt, die sich für die NAJU weiter enga- gieren wollen. Der NABU hat hier praktisch keine Optionen, als das zu akzeptieren. Eine Zustimmung ist damit hinfällig. Anderenfalls ist unklar, was passieren soll, wenn der NABU der Auflösung widerspricht. Die Bestätigung stellt sicher, dass der NABU über die Auflösungsabsicht informiert ist und orientiert sich an der Standard-Satzung für die NABU Ortsgruppen. | Über die Auflösung beschließt die NAJU Sachsen in geheimer Abstimmung auf der Landesversammlung mit Dreiviertelmehrheit. Der Auflösungsbeschluss bedarf der Zustimmung des NABU Sachsen. Bei Auflösung der NAJU Sachsen fällt ihr Vermögen an den NABU Sachsen, der es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke der Jugendarbeit zu verwenden hat. | Über die Auflösung beschließt die NAJU Sachsen in geheimer Abstimmung auf der Landesversammlung mit Dreiviertelmehrheit. Der Auflösungsbeschluss ist dem NABU Sachsen in geeigneter Form mindestens vier Wochen vor der Landesversammlung bekanntzugeben und durch diesen zu bestätigen. Bei Auflösung der NAJU Sachsen fällt ihr Vermögen an den NABU Sachsen, der es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke der Jugendarbeit zu verwenden hat. |
§ 9 Allgemeine Bestimmungen (5) Begründung: Die bisherige Formulierung hat nicht berücksichtigt, dass nicht alle Personen, die sich für die NAJU engagieren, auch NAJU Mitglieder sind. Für diese währe keine Auslagen-Erstattung möglich gewesen. | Jede Tätigkeit der Naturschutzjugend ausgenommen die der Angestellten, ist ehrenamtlich. Der Vorstand kann beschließen, dass Auslagen ehrenamtlich tätiger Mitglieder in nachgewiesener Höhe ersetzt werden können und dass ehrenamtlich tätige Mitglieder eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung in Höhe der steuerfreien Ehrenamtspauschale erhalten können. | Jede Tätigkeit der Naturschutzjugend ausgenommen die der Angestellten, ist ehrenamtlich. Der Vorstand kann beschließen, dass Auslagen ehrenamtlich tätiger Personen in nachgewiesener Höhe ersetzt werden können und dass ehrenamtlich tätige Personen eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung in Höhe der steuerfreien Ehrenamtspauschale erhalten können. |
Zusätzlich zu den oben genannten umfangreichen Änderungen sollen eine Reihe von kleineren Details geändert werden. Diese betreffen die Aussage der einzelnen Satzungspunkte jedoch nicht, sondern sind technischer Natur. Die genauen Änderungsvorschläge werden auf der Landesversammlung vorgestellt, oder können auf Anfrage bereits im Vorfeld zugesendet werden.